Mittwoch, 19. September 2012

Arbeitsgericht wegen § 82 SGB IX (GdB von 50)

Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch trotz Schwerbehinderung


Im Juni 2011 bewarb ich mich um eine Stelle bei einem öffentlichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Im Juli 2011 bekam ich - ohne Einladung! - eine unbegründete Absage. 

Das geht natürlich nicht! Ich habe einen GdB von 50, bin also schwerbehindert. Somit muss ich laut SGB 9 § 82 zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Ich bin sicher, das wußte auch der öffentliche Arbeitgeber. Aber nachdem ich die Absage von der Assistentin erhalten habe, vermute ich, dass die Vorgabe war alle Bewerber über 50 Jahre (oder sogar über 40) vorab auszusortieren. Leider hat sie wohl meinen Schwerbehindertenstatus übersehen oder nichts von oben genanntem Gesetz gewußt.

Daraufhin habe ich eine 3-monatige Korrespondenz mit dem Personalleiter geführt, in der Hoffnung, eine für mich akzeptable Antwort bzw. einen Vorschlag zur - ich nenne es mal - Wiedergutmachung zu erhalten. Es kamen nur Ausreden und Anschuldigungen an mich. Dabei wollte ich nur ein "Sorry, das war unser Fehler!" hören oder lesen.

Ich gehe allerdings auch davon aus, dass der Personalleiter Angst hatte vor:
"Die Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers löst einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von bis zu drei Monatsverdiensten aus."

Nachdem mir im September 2011 endlich klar wurde, dass ich nur hingehalten wurde, ging ich zum Anwalt um die Angelegenheit professionell/formell anzugehen und baldmöglichst zu beenden. Auf das Schreiben des Anwalts an die Personalleitung der Klinik mit dem Hinweis auf § 81 und § 82 SGB IX  kam wieder nur eine nicht nachvollziehbare Antwort mit Anschuldigungen an mich.

Jetzt war ich richtig sauer. Wir sind vor Gericht gegangen und haben, inzwischen war es März 2012, natürlich Recht bekommen. Ich war überglücklich und die Entschädigung war auch nicht zu verachten.

Das wichtigste war mir aber, dass die Ignoranz dieses Arbeitgebers bestraft wurde und ich hoffe, dass er künftig schwerbehinderte Bewerber mit Achtung und Akzeptanz behandelt und ihnen eine Chance bietet.

Sollte jemand konkrete Hinweise, Adressen usw. wegen einer ähnlichen Angelegenheit brauchen, bin ich gerne bereit weiterzuhelfen. Bitte meldet euch!

Gabriele

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